Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Bundesverband Flachglas e. V. ist bemüht, seine Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 und den WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, vereinbar.
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung des Website-Betreibers.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können derzeit einzelne Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sein. Dazu können insbesondere gehören:
· PDF-Dokumente und Downloads, die nicht vollständig für Screenreader optimiert sind.
· Einzelne Bilder oder Grafiken ohne vollständige Alternativtexte.
· Inhalte von Drittanbietern, auf deren Barrierefreiheit wir keinen direkten Einfluss haben.
· Videos oder multimediale Inhalte, für die noch keine Untertitel oder Audiodeskriptionen verfügbar sind.
· Einzelne Bedienelemente oder Formulare, die noch nicht vollständig per Tastatur nutzbar sind.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15. Juni 2026 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Website aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten, können Sie sich an uns wenden:
Bundesverband Flachglas e. V.
Mülheimer Straße 1
53840 Troisdorf
Telefon: +49 (0) 2241 8727-0
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieser Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Die Schlichtungsstelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit.





